Wie geht das mit dem E-Rezept?
Eine Information zur Digitalisierung in den Arztpraxen
Ab Januar 2024 müssen alle Vertragsärztinnen und -ärzte Rezepte als E-Rezept ausstellen!
- Das gilt dann für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden
- sowie auch für Blutprodukte, die ausschließlich in Apotheken abgegeben werden können.
Für Selbstzahler (Privatversicherte) ist das E-Rezept optional und damit nicht verpflichtend.
Wie geht das mit dem E-Rezept?
Welche Möglichkeiten gibt es dann, Medikamente zu bekommen?
Das E-Rezept kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden:
Mit der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
Das funktioniert so:
Schritt 1:
Während Ihres Arzttermins händigen Sie Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Nun wird für das notwendige Medikament ein Rezept geschrieben und auf Ihrer eGK gespeichert.
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Schritt 2:
Sie gehen wie gewohnt zur Apotheke Ihrer Wahl und händigen dort Ihre oder die Karte von Angehörigen aus. Vor Ort wird die Karte eingelesen und angezeigt, für welche Medikamente ein Rezept hinterlegt ist.
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Schritt 3:
Sie erhalten Ihre Medikamente und nehmen diese wie von Ihrem Arzt/ von Ihrer Ärztin empfohlen ein.Theoretisch könnten Sie nun Folgerezepte auch ohne Praxisbesuch erhalten. Um Ihren Krankheitsverlauf und damit evtl. notwendige Anpassungen Ihrer Medikamente verantwortungsvoll zu beobachten, bestehen wir jedoch weiterhin auf regelmäßige Kontrolltermine bei uns in der Praxis.
Mit Papierausdruck
Das funktioniert so:
Schritt 1:
Während Ihres Arzttermins wird Ihnen das notwendige Medikament verschrieben.
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Schritt 2:
Wenn Sie keine eGK besitzen und/oder die nicht nutzen können oder wollen besteht die Möglichkeit, Ihnen das Rezept in Papierform auszudrucken. Im Prinzip ist das dann so, wie es zuvor schon mit dem rosa Rezept war. Der entscheidende Unterschied: Es sind von der Apotheke einlesbare QR-Codes mit auf dem Papier.
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Schritt 3:
Sie gehen wie gewohnt zur Apotheke Ihrer Wahl und zeigen dort den Ausdruck mit den QR-Codes vor. Sie Ihre Medikamente und nehmen diese wie von Ihrem Arzt/ von Ihrer Ärztin empfohlen ein. Theoretisch könnten Sie nun Folgerezepte auch ohne Praxisbesuch erhalten. Um Ihren Krankheitsverlauf und damit evtl. notwendige Anpassungen Ihrer Medikamente verantwortungsvoll zu beobachten, bestehen wir jedoch weiterhin auf regelmäßige Kontrolltermine bei uns in der Praxis.
Mit App und eGK
Das funktioniert so:
Schritt 1:
Während Ihres Arzttermins händigen Sie Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Nun wird für das notwendige Medikament ein Rezept geschrieben und auf Ihrer eGK gespeichert.
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Schritt 2:
Ihr Rezept steht nun unmittelbar auch in Ihrer App zur Verfügung. Über die App können Sie das Rezept nun digital einer Apotheke Ihrer Wahl zuweisen oder vor Ort mit Ihrer App den Rezept-QR-Code vorweisen.
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Schritt 3:
Sie erhalten Ihre Medikamente und nehmen diese wie von Ihrem Arzt/ von Ihrer Ärztin empfohlen ein.Theoretisch könnten Sie nun Folgerezepte auch ohne Praxisbesuch erhalten. Um Ihren Krankheitsverlauf und damit evtl. notwendige Anpassungen Ihrer Medikamente verantwortungsvoll zu beobachten, bestehen wir jedoch weiterhin auf regelmäßige Kontrolltermine bei uns in der Praxis.
Wissenswertes
Fragen und Antworten
Was geht mit welcher Rezept-Variante?
Wird das E-Rezept auf der eGK gespeichert?
Nein, es werden keine Daten auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert. Ihre eGK dient nur als Schlüssel zum sicheren Server, der Ihrer Arztpraxis und Ihrer Apotheke den Zugriff erlaubt.
Was geschieht mit meinem Rezept, wenn es in der Praxis eingelesen wurde?
Jedes E-Rezept wird verschlüsselt an den „E-Rezept-Fachdienst“ übermittelt und dort auf einem speziell eingerichteten Server gespeichert. Dieser befindet sich in einer sicheren Umgebung für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen („Telematikinfrastruktur“).
Der E-Rezept-Fachdienst speichert die E-Rezepte der Versicherten und setzt den gesamten Ablauf um, bis hin zum Nachrichtenaustausch zwischen Apothekern und Versicherten. Der E-Rezept-Fachdienst protokolliert zudem alle Zugriffe auf das E-Rezept für den Versicherten.
Einfach erklärt:
Das E-Rezept wird von ihrer Arztpraxis quasi in einen digitalen Tresor gelegt. Der Schlüssel zu diesem Tresor ist Ihre eGK und/oder die App auf Ihrem Handy. Mit Hilfe von Ihrer eGK und/oder Ihrer App kann die Apotheke das verschlüsselte Rezept auch wieder aus dem Tresor holen.
Wie lange werden Rezepte gespeichert?
- 100 Tage nach dem Einlösen werden die E-Rezepte gelöscht.
- Wenn Sie Ihr Rezept nicht einlösen wird es 10 Tage nach dem Verfallsdatum (28 Tage nach der Ausstellung) gelöscht.
Wie sicher ist das E-Rezept?
- E-Rezepte sind sowohl bei der Übermittlung an den Server als auch beim Abruf durch die Apotheken verschlüsselt und somit vor unbefugten Zugriffen geschützt.
- Die E-Rezepte sind so gesichert, dass man sie weder fälschen noch mehrmals einlösen kann.
Können E-Rezepte auch in Online-Apotheken eingelöst werden?
E-Rezepte können in allen Apotheken, also auch Online-Apotheken, eingelöst werden.
Was passiert, wenn ich meine eGK verliere?
Da die E-Rezepte ohne PIN-Eingabe mit der eGK abrufbar sind, sollten Sie Ihre Karte im Falle des Verlusts möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse sperren lassen.
Weitere Informationen
Sie möchten alles ganz genau wissen? Dann folgen Sie gerne den Links:
-
Themenseite zum E-Rezept
Alle Informationen zur Einführung des E-Rezepts bündelt die gematik auf ihrer Website.
Link zur Website » -
Digitale-Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie weitere Informationen zu digitalen Gesundheitsanwendungen.
Link zur Website »